Förderungen

Förderungen können nur Unternehmen (Gewerbeschein, Steuernummer) in Anspruch nehmen, die begünstigtes Mitglied (ohne Stimmrecht) oder ordentliches Mitglied (mit Stimmrecht) im Förderverein Internet sind. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft und der vollständig einbezahlte Mitgliedsbeitrag danach können Sie sofort alle Vorteile der Mitgliedschaft nutzen.

Zur Inanspruchnahme der Förderung senden Sie bitte bei einer Bestellung immer den Link zu Ihrem Mitgliedsausweis mit. Diesen Link erhalten Sie im Rahmen der Übersendung Ihrer Zugangsdaten für den, den Mitgliedern vorbehaltenen Bereich.

Folgende Förderungen können in Anspruch genommen werden:

GUTSCHEIN über € 80.- von i-shop-in-shop. Kann bei der Bestellung eines Online-Shops mit oder ohne Betreiber-Konzept eingelöst werden.

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